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Datenschutzerklärung

Diese Erklärung gilt für die Website FinanceCounter.de und die FinanceCounter App und beschreibt, welche Daten verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht und welche Rechte dir dabei zustehen.

Stand: 4. September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt für:

  • die Website FinanceCounter.de, einschließlich der Seite https://financecounter.de/datenschutz/, und
  • die mobile App FinanceCounter, insbesondere die Android-Version.

Die Website dient in der hier beschriebenen Version der Vorstellung der FinanceCounter App, der Bereitstellung von Support- und Rechtsinformationen sowie der Verlinkung zu App-Stores. Sie ist keine Webanwendung zur Eingabe, Speicherung oder Synchronisierung persönlicher Finanzdaten.

FinanceCounter wird in der hier beschriebenen Version als lokale Offline-App betrieben. Die persönlichen Finanzdaten des Nutzers bleiben grundsätzlich auf dessen Endgerät.

2. Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Maximilian Holstein
Schmiededamm 9
25379 Herzhorn
Deutschland

Telefon: +49 151 61837074
E-Mail: support@financecounter.de
Website: https://financecounter.de

Ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht bestellt. Datenschutzanfragen können direkt an die oben genannte E-Mail-Adresse gerichtet werden.

3. Grundprinzip der lokalen Offline-App

In der hier beschriebenen FinanceCounter-Version gibt es insbesondere:

  • kein FinanceCounter-Benutzerkonto,
  • keine Registrierung und keine Anmeldung bei FinanceCounter,
  • keine Cloud-Synchronisierung,
  • keine gemeinsamen Online-Haushalte,
  • keine FinanceCounter-Webanwendung für persönliche Finanzdaten,
  • keine FinanceCounter-API und kein App-Backend für Finanzdaten,
  • keine serverseitige FinanceCounter-Finanzdatenbank,
  • keine Übertragung persönlicher Finanzdaten an STRATO oder einen anderen FinanceCounter-Server.

Der Betreiber kann die innerhalb der App gespeicherten persönlichen Finanzdaten grundsätzlich nicht einsehen, abrufen, verändern oder wiederherstellen.

Unberührt bleiben technisch notwendige Vorgänge über den jeweiligen App-Store, insbesondere Installation, Aktualisierung und – soweit angeboten – Erwerb oder Wiederherstellung einer Premium-Freischaltung. Dabei werden keine vom Nutzer in FinanceCounter eingetragenen Finanz-, Beleg- oder Kontoauszugsdaten an den App-Store übermittelt.

Für die lokale Texterkennung verwendet FinanceCounter die auf dem Gerät arbeitende Google-ML-Kit-Bibliothek. Belegbilder, Dokumentinhalte und erkannte Texte werden dabei nicht an Google übertragen. Die Bibliothek kann jedoch begrenzte technische Diagnose- und Nutzungsdaten an Google übermitteln. Einzelheiten stehen in den Abschnitten 13, 21 und 22.

4. Hosting der Website bei STRATO

FinanceCounter.de wird bei folgendem Anbieter gehostet:

STRATO GmbH
Otto-Ostrowski-Straße 7
10249 Berlin
Deutschland

Beim Aufruf der Website verarbeitet STRATO technisch erforderliche Daten, um die Inhalte sicher, stabil und fehlerfrei auszuliefern. Dazu können insbesondere gehören:

  • IP-Adresse,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • aufgerufene Seite oder Datei,
  • übertragene Datenmenge,
  • Referrer-URL, soweit vom Browser übermittelt,
  • Browsertyp und Browserversion,
  • Betriebssystem,
  • HTTP-Status- und Fehlercodes.

Die Verarbeitung erfolgt zur technischen Bereitstellung, Fehleranalyse sowie zur Erkennung und Abwehr von Angriffen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht im sicheren, zuverlässigen und technisch fehlerfreien Betrieb der Website.

STRATO speichert die IP-Adressen von Websitebesuchern nach eigenen Angaben zur Erkennung und Abwehr von Angriffen maximal sieben Tage. Bei einem konkreten Sicherheitsvorfall oder aufgrund gesetzlicher Pflichten können erforderliche Nachweise im rechtlich zulässigen Umfang länger aufbewahrt werden.

STRATO verarbeitet Hostingdaten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Das Webhosting erfolgt nach Angaben von STRATO in deutschen Rechenzentren.

Weitere Informationen:

5. TLS-/SSL-Verschlüsselung

FinanceCounter.de verwendet eine TLS-/SSL-Verschlüsselung. Dadurch wird die Übertragung zwischen dem Browser und dem Webserver gegen ein unbefugtes Mitlesen geschützt. Eine verschlüsselte Verbindung ist regelmäßig an https:// und dem Schloss-Symbol im Browser erkennbar.

6. WordPress und technisch notwendige Website-Funktionen

FinanceCounter.de wird mit WordPress und eigenen technischen Komponenten betrieben. Dabei können technisch notwendige Daten verarbeitet werden, um:

  • öffentliche Seiten auszuliefern,
  • Administratorzugänge abzusichern,
  • Sicherheitsmechanismen bereitzustellen,
  • technische Fehler zu erkennen,
  • Darstellungs- oder Spracheinstellungen umzusetzen.

Öffentliche Besucher können in der hier beschriebenen Version:

  • keine WordPress-Kommentare veröffentlichen,
  • kein öffentliches Benutzerkonto anlegen,
  • sich nicht für einen Newsletter registrieren,
  • keine persönlichen FinanceCounter-Finanzdaten auf die Website hochladen.

Ein Kontaktformular wird in der hier beschriebenen Version nicht eingesetzt. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die angegebene Support-E-Mail-Adresse.

7. Cookies und vergleichbare Speichertechniken

Auf den öffentlichen Seiten werden keine nicht notwendigen Analyse-, Werbe- oder Marketingcookies eingesetzt.

Beim öffentlichen, nicht angemeldeten Abruf setzt die hier beschriebene Version von FinanceCounter.de selbst keinen Cookie. WordPress-Administrationscookies betreffen nur berechtigte, angemeldete Administratoren und nicht den gewöhnlichen öffentlichen Seitenbesuch.

Technisch notwendige Cookies oder vergleichbare Speicherungen können verwendet werden, soweit sie für eine ausdrücklich gewünschte Funktion, die Absicherung der Website oder den nicht öffentlichen WordPress-Administrationsbereich erforderlich sind. Soweit § 25 TDDDG anwendbar ist, erfolgt die Speicherung beziehungsweise der Zugriff auf Grundlage von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Werden künftig optionale Dienste oder nicht notwendige Cookies ergänzt, werden diese erst nach einer erforderlichen Einwilligung aktiviert und diese Datenschutzerklärung wird vorab angepasst.

8. Keine Website-Analyse, Werbung oder Marketingverfolgung

In der hier beschriebenen Version von FinanceCounter.de werden insbesondere nicht eingesetzt:

  • Google Analytics,
  • Firebase Analytics,
  • Google Tag Manager,
  • Google AdSense,
  • Meta Pixel,
  • Heatmap- oder Session-Recording-Dienste,
  • Social-Media-Tracking-Pixel,
  • personalisierte Werbung,
  • sonstige Marketing- oder Profilingdienste.

Webfonts, Icons und wesentliche Designressourcen werden in der hier beschriebenen Version lokal bereitgestellt. Externe Videos, Karten, Social-Media-Feeds oder vergleichbare Inhalte werden nicht automatisch geladen.

9. Keine Verarbeitung persönlicher App-Finanzdaten auf der Website

Die persönlichen Daten der Offline-App werden nicht an FinanceCounter.de übertragen.

Die Website erhält insbesondere keine:

  • Einnahmen oder Ausgaben,
  • Beträge, Buchungsdaten oder Salden,
  • Budgets oder Sparziele,
  • Konten- oder Bargeldbestände,
  • Händler-, Empfänger- oder Kategoriedaten,
  • Projektdaten oder Projektkosten,
  • wiederkehrenden Kosten,
  • Belegbilder oder Belegtexte,
  • Kontoauszüge oder importierten Transaktionen,
  • lokal gespeicherten Händler- und Kategorisierungsregeln,
  • frei eingegebenen Finanznotizen.

STRATO hostet in dieser Version ausschließlich die öffentliche Website. Es wird keine FinanceCounter-Datenbank mit persönlichen App-Finanzdaten bei STRATO betrieben.

FinanceCounter.de kann normale Links zu externen Angeboten enthalten, insbesondere zu Google Play, HolsteinShops und TeamCounter. Buildabhängige Partnerlinks innerhalb der App werden zusätzlich in Abschnitt 17 beschrieben.

Beim bloßen Aufruf von FinanceCounter.de werden durch einen lokal eingebundenen Text-, Button- oder Bildlink noch keine Daten an das verlinkte Angebot übertragen. Erst wenn ein Nutzer den Link anklickt, wird die externe Website beziehungsweise App geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt verarbeitet der jeweilige Anbieter Daten nach eigener Verantwortlichkeit.

Für Google-Dienste gelten insbesondere die Datenschutzhinweise von Google.

App-Store-Badges und vergleichbare Grafiken sollen lokal auf FinanceCounter.de gespeichert werden, damit sie nicht bereits beim Seitenaufruf von externen Servern geladen werden.

11. Kontaktaufnahme per E-Mail

Bei einer Kontaktaufnahme über support@financecounter.de werden die vom Absender übermittelten Informationen verarbeitet. Dazu können insbesondere gehören:

  • E-Mail-Adresse,
  • Name, soweit angegeben,
  • Inhalt der Nachricht,
  • Zeitpunkt und Kommunikationsverlauf,
  • freiwillig beigefügte Dateien oder Screenshots,
  • technische Angaben zu einem geschilderten Problem.

Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung der Anfrage. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Anfrage einen Vertrag, einen Kauf oder die Nutzung von FinanceCounter betrifft. In anderen Fällen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in der sachgerechten Bearbeitung von Anfragen.

Bitte senden Sie keine Kontoauszüge, Belegbilder, vollständigen Finanzübersichten, Passwörter, Onlinebanking-Zugangsdaten, PINs, TANs oder vollständigen Zahlungskartendaten unaufgefordert per E-Mail.

FinanceCounter hängt einer Support-E-Mail keine Finanz-, Beleg- oder Kontoauszugsdaten automatisch an. Solche Inhalte gelangen nur dann in eine Nachricht, wenn der Nutzer sie außerhalb der App selbst bewusst beifügt.

Für die Übermittlung und Speicherung der Nachricht können die E-Mail-Anbieter des Absenders und Empfängers eingebunden sein.

12. Lokal in der App gespeicherte Daten

FinanceCounter kann abhängig von den vom Nutzer verwendeten Funktionen insbesondere folgende Daten lokal auf dem Endgerät verarbeiten:

  • lokale Haushalte und deren Bezeichnungen,
  • Einnahmen und Ausgaben,
  • Beträge, Währungen und Buchungsdaten,
  • Kategorien und Unterkategorien,
  • Händler, Zahlungsempfänger oder Zahlungsquellen,
  • Kontobezeichnungen, Anfangsbestände und Salden,
  • Budgets und Budgetgrenzen,
  • Sparziele und Fortschrittswerte,
  • wiederkehrende Einnahmen und Kosten,
  • Projekte und Projektzuordnungen,
  • frei eingegebene Notizen,
  • optional und nur nach ausdrücklicher Auswahl: private JPEG-, PNG-, WebP- oder PDF-Anlagen zu Buchungen,
  • App-, Anzeige-, Backup-, Benachrichtigungs- und Sperreinstellungen,
  • lokale Kategorisierungs- und Händlerregeln, Vorlagen und Planungsdaten,
  • einen PIN-Prüfnachweis und lokale Schlüssel in der dafür vorgesehenen Plattformablage,
  • lokale Quoten- und Berechtigungszustände,
  • minimale Import-Fingerprints und Zählwerte zur Dubletten- und Wiederholungsprüfung sowie
  • einen groben Zähler neu gespeicherter tatsächlicher Buchungen und Zeitpunkte für Mindestnutzung und Anfrageabstand der optionalen Google-Play-Bewertung.

Diese Daten werden im privaten App-Speicher des Endgeräts abgelegt. Andere Apps können auf diesen Speicher grundsätzlich nicht ohne Weiteres zugreifen. Der tatsächliche Schutz hängt zusätzlich von der Sicherheit des Geräts, dem Betriebssystem, den Geräteeinstellungen und einer eingerichteten Displaysperre ab.

Bei einer eingerichteten App-PIN wird nicht die PIN selbst gespeichert. FinanceCounter speichert lokal einen zufälligen Salt, einen daraus abgeleiteten Prüfnachweis sowie technische Angaben zu Fehlversuchen und einer gegebenenfalls aktiven Sperrfrist. Bei biometrischer Entsperrung erhält FinanceCounter keine Fingerabdruck- oder Gesichtsdaten, sondern nur das Ergebnis der Android-Prüfung und den lokalen Aktivierungsstatus.

Wird eine automatische Sicherung ausdrücklich aktiviert, speichert FinanceCounter die dafür erforderliche Zielordnerberechtigung, Ordnerbezeichnung beziehungsweise URI, Intervall, Aufbewahrungsanzahl, eine installationsbezogene Sicherungskennung, technische Lauf- und Fehlerzeitpunkte sowie das Backup-Passwort lokal in einer durch Android Keystore gestützten sicheren Ablage. Diese Konfiguration wird bei ordnungsgemäßer Deaktivierung der automatischen Sicherung entfernt und die dauerhafte Ordnerberechtigung freigegeben.

Die lokale Speicherung ist erforderlich, damit FinanceCounter die vom Nutzer ausgewählten Funktionen bereitstellen kann. Soweit datenschutzrechtliche Vorschriften auf diese lokale Verarbeitung anwendbar sind, erfolgt sie zur Durchführung des Nutzungsverhältnisses auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit § 25 TDDDG anwendbar ist, erfolgt die technisch notwendige Speicherung beziehungsweise der Zugriff auf Grundlage von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.

13. Lokaler Beleg-, Kassenbon- und Rechnungsscan

Soweit diese Funktion in der veröffentlichten App-Version verfügbar ist, kann der Nutzer einen Beleg:

  • mit der Kamera aufnehmen oder
  • als Bild- beziehungsweise PDF-Datei über den System-Dateiauswahldialog auswählen.

Die Erkennung und Auswertung der Beleg- und Dokumentinhalte erfolgen in der hier beschriebenen Offline-Version auf dem Endgerät. Belegbilder, PDF-Dateien, Kontoauszüge und erkannte Texte werden nicht an den Betreiber, STRATO, einen FinanceCounter-Server oder einen Cloud-OCR-Dienst übertragen.

Wenn der Nutzer einen erkannten Beleg ausdrücklich speichert, legt FinanceCounter einen lokalen Belegdatensatz und das Originaldokument privat im internen App-Speicher ab. Der Beleg kann mit einer Buchung verknüpft oder zur späteren Prüfung unverknüpft gespeichert werden. Dauerhaft gespeichert werden insbesondere:

  • Händlername,
  • Gesamtbetrag,
  • vom Nutzer bestätigte Kategorie,
  • Belegstatus und gegebenenfalls die daraus erzeugte oder zugeordnete lokale Buchung,
  • gegebenenfalls eine vom Nutzer gewählte Projektzuordnung und
  • das gespeicherte Originalbild beziehungsweise die Original-PDF mit Dateimetadaten und Prüfsumme.

Der erkannte Rohtext wird nicht als vollständiges Dokumentenarchiv in der FinanceCounter-Datenbank gespeichert. Nach dem sicheren Kopieren des bestätigten Originals wird die temporäre Kamera- oder Picker-Quelle bereinigt. Bei Abbruch oder Fehler versucht die App ebenfalls, eigene temporäre Arbeitsdateien zu entfernen; verbliebene eigene Importdateien werden beim nächsten App-Start erneut bereinigt. Technische Datei- oder Betriebssystemfehler können die physische Löschung im Einzelfall verzögern.

Das privat gespeicherte Belegoriginal bleibt dagegen auch beim Archivieren oder Lösen einer Buchungszuordnung erhalten. Im aktuellen App-Stand gibt es keine Einzellöschung eines gespeicherten Belegoriginals. Es wird beim vollständigen lokalen Zurücksetzen, beim Löschen der Android-App-Daten oder bei der Deinstallation entfernt und in ein vom Nutzer erstelltes passwortverschlüsseltes FinanceCounter-Backup aufgenommen.

Optionale private Buchungsanlagen

Davon getrennt kann der Nutzer zu einer Buchung ausdrücklich eine zusätzliche JPEG-, PNG-, WebP- oder PDF-Datei auswählen. FinanceCounter kopiert die gewählte Datei unter einem zufällig erzeugten internen Namen in den privaten App-Speicher. Externe URI-, Picker- oder Quellpfade werden nicht dauerhaft gespeichert. Die Originaldatei am gewählten Quellort bleibt unverändert bestehen.

Zur sicheren Zuordnung und Integritätsprüfung speichert FinanceCounter lokal einen bereinigten Anzeigenamen, Medientyp, Dateigröße, SHA-256-Prüfwert, Erstellungszeit sowie die Haushalts- und Buchungszuordnung.

Es gelten aus Sicherheits- und Speichergründen höchstens zehn Anlagen je Buchung, höchstens 6 MiB je Datei und höchstens 12 MiB für den gesamten Anlagenbestand. Anlagen können in der App geöffnet, ersetzt und dauerhaft entfernt werden. Bei einer zunächst reversibel gelöschten Buchung bleiben die Anlagen für eine Wiederherstellung lokal erhalten. Sie werden in ein vom Nutzer erstelltes passwortverschlüsseltes FinanceCounter-Backup aufgenommen.

Google ML Kit für die lokale Texterkennung

FinanceCounter verwendet für die lokale Texterkennung die gebündelte Google-ML-Kit-Texterkennung. Nach den Angaben von Google bleiben Eingabedaten und Ergebnisse – insbesondere Belegbilder, Dokumentinhalte und erkannte Texte – auf dem Gerät. Die Bibliothek kann jedoch technische Geräte- und App-Informationen, eine installationsbezogene, laut Google nicht zur eindeutigen Identifizierung einer Person oder eines physischen Geräts bestimmte Kennung sowie Leistungs-, Konfigurations-, Größen-, Ereignis- und Fehlerdaten verschlüsselt an Google übermitteln. Diese technischen Daten dienen laut Google der Diagnose, Messung, Wartung, Verbesserung und Missbrauchserkennung der ML-Kit-Komponente; sie enthalten nicht den Inhalt der Belege, Kontoauszüge oder Finanzbuchungen.

Der Belegscan wird nur auf ausdrückliche Nutzeraktion ausgeführt und ist für die manuelle Nutzung von FinanceCounter nicht erforderlich. Soweit die Verarbeitung zur Durchführung der angeforderten lokalen Texterkennung erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und – soweit anwendbar – § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Die davon getrennte technische Metrikverarbeitung durch ML Kit ist zusätzlich und granular nach § 25 TDDDG zu beurteilen. Ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ersetzt eine gegebenenfalls erforderliche vorherige Einwilligung nicht. Soweit die Metrikverarbeitung nicht unbedingt für den ausdrücklich angeforderten digitalen Dienst erforderlich ist, darf sie nur nach wirksamer Einwilligung aktiviert werden. Ergänzend gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise von Google.

Weitere Informationen:

14. Lokaler Kontoauszug- oder Transaktionsimport

Soweit diese Funktion in der veröffentlichten App-Version verfügbar ist, kann der Nutzer einen Kontoauszug oder eine Transaktionsdatei über den System-Dateiauswahldialog auswählen.

FinanceCounter:

  • greift nicht selbstständig auf ein Bankkonto zu,
  • verwendet keine Open-Banking- oder PSD2-Schnittstelle,
  • fordert keine Onlinebanking-Zugangsdaten, PIN oder TAN an,
  • überträgt den Kontoauszug nicht an einen FinanceCounter-Server,
  • überträgt die Datei nicht an einen externen OCR-, KI- oder Analysedienst.

Ein Kontoauszug kann unter anderem Namen, IBANs, Buchungsdaten, Zahlungspartner, Beträge, Salden und Verwendungszwecke enthalten. Die Auswertung erfolgt lokal. Dauerhaft gespeichert werden nur die vom Nutzer zur Übernahme bestätigten Buchungsdaten und die für den lokalen Abgleich erforderlichen Informationen. Nicht benötigte Dokument-, Konto- und Metadaten werden verworfen.

Die ausgewählte Originaldatei bleibt an ihrem bisherigen Speicherort bestehen. Eine innerhalb des App-Speichers angelegte temporäre Arbeitskopie wird nach Abschluss oder Abbruch des Imports gelöscht. Soweit bei einer PDF die lokale ML-Kit-Texterkennung eingesetzt wird, gelten die Hinweise zu den begrenzten technischen SDK-Daten in Abschnitt 13 entsprechend.

15. Lokale automatische Kategorisierung

FinanceCounter kann sich lokal merken, welcher Kategorie ein Nutzer einen bestimmten Händler oder Buchungstext zugeordnet hat. Diese Information wird ausschließlich auf dem Endgerät verwendet, um bei späteren Buchungen eine passende Kategorie vorzuschlagen.

Die Vorschläge können jederzeit geändert oder gelöscht werden. Es findet keine nutzerübergreifende Auswertung und kein Training eines allgemeinen KI-Modells mit persönlichen FinanceCounter-Daten statt. Es erfolgt keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO.

16. Geräteberechtigungen und Systemfunktionen

Je nach verwendeter Funktion kann FinanceCounter folgende nutzerseitige Berechtigungen oder bewusst ausgelöste Systemzugriffe verwenden:

Kamera

Die Kamera wird nur verwendet, wenn der Nutzer ausdrücklich einen Beleg in der App fotografieren möchte. Ohne Kamerazugriff kann FinanceCounter weiterhin ohne Kamerascan genutzt werden.

Bilder und Dateien

Der Zugriff erfolgt möglichst über den Android-System-Dateiauswahldialog beziehungsweise den System-Fotoauswahldialog. FinanceCounter erhält dadurch nur Zugriff auf die vom Nutzer bewusst ausgewählte Datei. Eine allgemeine Berechtigung zum Lesen sämtlicher gemeinsam gespeicherter Dateien ist für diese Auswahl nicht erforderlich. Eine private Kopie bleibt nur bestehen, wenn der Nutzer einen Beleg ausdrücklich speichert oder eine Datei bewusst als zusätzliche Buchungsanlage übernimmt.

Benachrichtigungen

Soweit der Nutzer Erinnerungen aktiviert, kann FinanceCounter lokale Benachrichtigungen anzeigen. Planung und Auslösung erfolgen auf dem Endgerät. Die optionale Sparpotenzial-Erinnerung ist standardmäßig ausgeschaltet, wird höchstens monatlich angezeigt und enthält keine Beträge oder anderen persönlichen Finanzwerte. Persönliche Finanzdaten werden hierfür nicht an einen FinanceCounter-Server übermittelt.

Biometrische Entsperrung

Soweit eine biometrische Entsperrung angeboten und vom Nutzer aktiviert wird, erfolgt die Prüfung über die Sicherheitsfunktionen des Betriebssystems. FinanceCounter erhält keine biometrischen Merkmale wie Fingerabdruck- oder Gesichtsdaten, sondern lediglich die Information, ob die Prüfung erfolgreich war.

Nutzerseitig erteilte Berechtigungen werden nur im Zusammenhang mit der jeweils angeforderten Funktion verwendet und können in den Systemeinstellungen widerrufen werden. Einzelne Funktionen können danach eingeschränkt sein.

Technische Android-Rechte und Systemkomponenten

Daneben enthält der Android-Build systemverwaltete technische Rechte und Komponenten für Google Play Billing, das Wiederherstellen lokaler Erinnerungen nach einem Geräteneustart sowie erforderliche Hintergrund-, Vibrations- und Aufwachfunktionen für lokale Benachrichtigungen und ausdrücklich eingerichtete automatische Sicherungen. Diese Rechte werden nicht sämtlich wie Kamera oder Benachrichtigungen vom Nutzer einzeln erteilt oder widerrufen; sie dürfen nur für die jeweils beschriebene technische Funktion verwendet werden.

FinanceCounter fordert keine Berechtigungen für Standort, Kontakte, SMS oder Anruflisten an.

Nur in App-Fassungen, in denen der entsprechende Vertriebskanal freigegeben ist, kann die Sparpotenzial-Seite klar als Werbung beziehungsweise Partnerangebot gekennzeichnete CHECK24-Links zu Vergleichsangeboten anzeigen. Die Funktion ist nicht Bestandteil eines vollständigen Marktvergleichs.

Eine optionale lokale Sparpotenzial-Erinnerung ist standardmäßig ausgeschaltet. Sie wird erst nach bewusster Aktivierung auf dem Endgerät geplant, höchstens einmal pro Monat ausgelöst und enthält keine persönlichen Finanzwerte. Aktivierungsstatus und Planungszeitpunkte bleiben lokal und können durch Deaktivieren der Funktion beziehungsweise durch Löschen der App-Daten entfernt werden.

Ein Partnerlink wird nicht automatisch geöffnet. Die App zeigt zunächst eine interne Erläuterung und verlangt eine ausdrückliche Bestätigung. Erst danach öffnet Android im externen Browser eine statische URL über www.c24n.de; FinanceCounter hängt keine Beträge, Konten, Buchungen, Belege, Haushaltskennungen oder anderen persönlichen Finanzdaten an diese URL an.

Ab dem Öffnen können Redirect- und Zielanbieter insbesondere IP-Adresse, Zeitpunkt, Referrer beziehungsweise Affiliate-Pfad sowie Geräte- und Browserinformationen nach eigener Verantwortlichkeit verarbeiten. Die konkreten Vergleiche werden je nach Angebot von unterschiedlichen CHECK24-Gesellschaften oder weiteren Zielanbietern bereitgestellt; es gelten deren Datenschutzinformationen. Bei einem vermittelten Abschluss kann der Betreiber eine Provision erhalten. Für den Nutzer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

18. Export und Sicherung durch den Nutzer

Manuelle Export- und Sicherungsfunktionen werden nur durch eine bewusste Nutzeraktion gestartet. Eine automatische lokale Sicherung wird erst ausgeführt, nachdem der Nutzer sie ausdrücklich eingerichtet und einen Android-Zielordner, ein Intervall und eine Aufbewahrungsanzahl gewählt hat.

Der Nutzer wählt selbst das Ziel, beispielsweise:

  • einen lokalen Ordner,
  • einen angeschlossenen Speicher,
  • einen über die Android-Dokumentauswahl eingebundenen Datei- oder Cloud-Speicher.

Sobald eine Datei in einen vom Nutzer ausgewählten externen Dokument- oder Cloud-Speicher geschrieben wird, richtet sich die weitere Verarbeitung nach den Einstellungen und Datenschutzbestimmungen dieses Zielanbieters. FinanceCounter übermittelt Exporte nicht automatisch an einen eigenen Server. Ein späteres Versenden oder Teilen einer gespeicherten Exportdatei erfolgt außerhalb von FinanceCounter durch den Nutzer und die dafür gewählte App.

FinanceCounter-Backups werden vor dem Schreiben mit dem vom Nutzer festgelegten Backup-Passwort verschlüsselt. Das Passwort wird nicht an den Betreiber übermittelt und kann von ihm nicht wiederhergestellt werden. Optionale Bild- und PDF-Anlagen sind Bestandteil des verschlüsselten Backups. Bei einer automatischen Sicherung werden nach erfolgreichem Schreiben ältere, von derselben Installation erzeugte automatische Sicherungen entsprechend der gewählten Aufbewahrungsanzahl entfernt.

CSV-, PDF-, Excel- und vollständige .financecounterexport-Dateien sind dagegen nicht automatisch verschlüsselt. Der vollständige Export kann einschließlich privater Anlagen Finanz-, Beleg- und Originaldateien enthalten. Solche Exporte müssen am Zielort entsprechend ihrer Vertraulichkeit geschützt werden. Ein ausgewählter Datei- oder Cloudanbieter kann – auch bei einem verschlüsselten Backup – zumindest Datei-, Konto-, Zugriffs- und Speichermetadaten nach seinen eigenen Bedingungen verarbeiten.

19. Löschung lokaler App-Daten und Datensicherung

Lokale FinanceCounter-Daten können innerhalb der App über die dafür vorgesehenen Löschfunktionen entfernt werden. Durch die Deinstallation der App werden die im privaten App-Speicher befindlichen Daten im Regelfall vom Betriebssystem gelöscht.

Das normale Löschen einer Buchung ist zunächst reversibel: Die Buchung wird aus den aktiven Ansichten ausgeblendet, bleibt aber zusammen mit ihren Anlagen lokal gespeichert, damit sie wiederhergestellt werden kann. Eine ausdrücklich aus einer Buchung entfernte Einzelanlage wird beim Speichern der Änderung dauerhaft aus dem privaten Anlagenbestand entfernt. Die ursprüngliche Datei außerhalb von FinanceCounter bleibt davon unberührt.

Da der Betreiber keinen Zugriff auf die lokal gespeicherten Finanzdaten hat, kann er diese Daten weder zentral löschen noch wiederherstellen.

Die In-App-Funktion zur vollständigen lokalen Datenlöschung entfernt insbesondere die FinanceCounter-Datenbank, private Anlagen, private Belegoriginale, PIN-/Biometrieeinstellungen, lokale Benachrichtigungen sowie die Konfiguration automatischer Sicherungen. Bestimmte rein technische Android-Statuswerte der Review-Auslöseprüfung, der nativen Google-Play-Billing-Brücke und des Updateablaufs können bis zum Löschen der App-Daten über die Android-Systemeinstellungen oder bis zur Deinstallation erhalten bleiben. Kauf- und Abodaten bei Google Play werden nach den Bedingungen von Google verwaltet und durch eine lokale Löschung nicht entfernt.

FinanceCounter betreibt in dieser Version keine eigene Cloud-Sicherung. In der hier beschriebenen Android-Konfiguration ist die automatische Android-Cloud-Sicherung deaktiviert; die Data-Extraction-Regeln schließen die von FinanceCounter kontrollierten Datenbank-, Einstellungs- und Dateibereiche zusätzlich aus. Davon nicht erfasst sind Exporte oder Backups, die der Nutzer bewusst an einen selbst gewählten Zielort schreibt, sowie herstellerspezifische Gerätefunktionen außerhalb des Einflussbereichs von FinanceCounter.

Vor einer Deinstallation sollten Nutzer erforderliche lokale Exporte oder Sicherungen selbst erstellen. Bereits exportierte Dateien und Backups an einem ausgewählten Zielort werden durch das Löschen der App-Daten oder die Deinstallation nicht automatisch entfernt und müssen dort vom Nutzer gelöscht werden.

20. Google Play, Installation, Updates, Premium und optionale Bewertung

Bei einer Veröffentlichung über Google Play werden Installation, Updates und – soweit angeboten – Premium-Abonnements beziehungsweise In-App-Käufe über Google bereitgestellt.

Google kann dabei nach eigener Verantwortlichkeit insbesondere Konto-, Geräte-, App-, Installations-, Kauf- und Zahlungsinformationen verarbeiten. FinanceCounter erhält keine vollständigen Kreditkarten- oder Bankkontodaten.

Prüfung und Installation von App-Updates

Bei einer Updateprüfung kann Google Play Geräte-Metadaten, die App-Version sowie die Liste installierter Module und Asset-Packs verarbeiten, um festzustellen, ob ein Update verfügbar ist und welche Größe zu erwarten ist. Nach den Angaben von Google werden diese Daten verschlüsselt übertragen, nicht an Dritte weitergegeben und nach einem festen, von Google nicht numerisch bezifferten Zeitraum gelöscht.

Soweit eine automatische Updateprüfung Informationen auf dem Endgerät speichert oder ausliest, ist § 25 TDDDG gesondert zu prüfen. Die Ausnahme des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG greift nur, wenn der konkrete Vorgang unbedingt für einen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst erforderlich ist; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ersetzt eine sonst erforderliche vorherige Einwilligung nicht. Die eigentliche Installation eines angebotenen Updates startet der Nutzer über den von Google Play bereitgestellten Ablauf.

Weitere Informationen enthält die Android-Dokumentation zu In-App-Updates.

Premium und Google Play Billing

FinanceCounter aktualisiert den lokalen Premium- und Berechtigungsstatus nach dem Laden des App-Zustands sowie beim Wiederaufnehmen der App über Google Play. Dadurch kann eine Billing-Abfrage auch außerhalb eines unmittelbar gestarteten Kaufs stattfinden. Sie dient der Prüfung, Wiederherstellung und korrekten Begrenzung erworbener Premiumfunktionen; FinanceCounter übermittelt dabei keine persönlichen Finanzbuchungen an Google Play. Die Speicherung und das Auslesen lokaler Berechtigungswerte sind zusätzlich nach § 25 TDDDG zu beurteilen.

Soweit für die Freischaltung oder Wiederherstellung von Premium erforderlich, kann FinanceCounter auf dem Endgerät insbesondere folgende Informationen verarbeiten:

  • Produkt- und Basisplankennung,
  • aktiver oder ausstehender Berechtigungsstatus sowie ein normalisierter Statuswert,
  • Zeitpunkt der letzten Prüfung und Cache-Zeitpunkt sowie
  • das technisch erforderliche Purchase-Token während einer Kauf-, Bestätigungs- oder Wiederherstellungsprüfung.

Im dauerhaften lokalen FinanceCounter-Berechtigungscache wird nicht der vollständige Purchase-Token gespeichert. Gespeichert werden können insbesondere Produktkennung, Basisplan, Berechtigungsstatus, normalisierter Statuswert, Prüf- und Cache-Zeitpunkt, Statusquelle, technische Zeitwerte gegen eine manipulierte Geräteuhr sowie ein SHA-256-Prüfwert des zuletzt bekannten Purchase-Tokens.

Diese Informationen werden ausschließlich zur Bereitstellung und Prüfung der erworbenen Funktion verwendet und nicht mit den persönlichen Finanzbuchungen des Nutzers zu Werbezwecken verknüpft.

Soweit FinanceCounter Kauf- oder Berechtigungsinformationen nicht unmittelbar vom Nutzer erhält, stammen sie aus Google Play beziehungsweise den beteiligten Google-Zahlungs- und Vertragsdiensten. Google kann dem Entwickler abhängig von Kauf und Play-Konfiguration bestimmte personenbezogene Transaktionsinformationen bereitstellen; vollständige Karten- oder Bankdaten erhält FinanceCounter nicht.

Rechtsgrundlage für die Verwaltung einer Premium-Berechtigung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit gesetzliche Abrechnungs- oder Nachweispflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Google.

Optionale Google-Play-Bewertung

Nach ausreichend langer und aktiver Nutzung kann FinanceCounter den von Google Play bereitgestellten In-App-Bewertungsdialog anfragen. Google Play entscheidet, ob und wann der Dialog tatsächlich angezeigt wird. Der Nutzer kann ihn schließen, ohne eine Bewertung abzugeben.

Für die zurückhaltende lokale Auslöseentscheidung verwendet FinanceCounter den von Android bereitgestellten Installationszeitpunkt und speichert lokal ausschließlich einen groben Zähler neu gespeicherter tatsächlicher Buchungen sowie den Zeitpunkt der ersten sinnvollen Nutzung und des letzten Anfrageversuchs. Beträge, Händler, Kategorien, Konten, Notizen, Anlagen oder andere Finanzinhalte werden nicht an die Review-Integration übergeben. Die bewusste Menüaktion „App bewerten“ öffnet lediglich den Google-Play-Store-Eintrag.

Wenn der Nutzer freiwillig Sterne und gegebenenfalls einen Text übermittelt, verarbeitet Google Play diese Daten nach eigener Verantwortlichkeit. In einem Produktionstrack kann die Rezension öffentlich erscheinen; in einem geschlossenen Test kann sie privat mit dem App-Entwickler geteilt werden. Google gibt an, die Daten bei der Übertragung zu verschlüsseln. Eine abgegebene Bewertung kann über Google Play beziehungsweise das Google-Konto bearbeitet oder gelöscht werden.

Weitere Informationen enthält die Android-Dokumentation zu In-App-Bewertungen.

21. Keine Werbenetzwerke, keine personalisierte Werbung und kein eigenes Profiling

Die hier beschriebene FinanceCounter-App verwendet:

  • keine Werbenetzwerke,
  • kein Google AdMob,
  • kein Firebase Analytics,
  • kein Google Analytics,
  • kein Google Tag Manager,
  • kein Meta Pixel,
  • kein Crashlytics,
  • keine Heatmap- oder Session-Recording-Dienste,
  • keine personalisierte Werbung,
  • keine allgemeinen Marketing- oder Profiling-SDKs,
  • keine Standortverfolgung.

FinanceCounter erstellt keine eigenen nutzerübergreifenden Analyse-, Werbe- oder Marketingprofile und verknüpft Finanzdaten nicht mit Werbekennungen. Davon zu unterscheiden sind die in Abschnitt 13 offengelegten begrenzten technischen Diagnose- und Nutzungsdaten der Google-ML-Kit-Bibliothek sowie die vom Nutzer ausgelösten oder von Google Play bereitgestellten Vorgänge für Installation, Kauf und optionale Bewertung. Ebenfalls davon zu unterscheiden sind die in Abschnitt 17 beschriebenen, klar gekennzeichneten und erst nach Bestätigung geöffneten Partnerlinks; sie sind keine personalisierte Werbung und kein Werbenetzwerk innerhalb von FinanceCounter.

Sollte künftig ein weiterer Analyse-, Werbe-, Cloud-, KI- oder Crash-Reporting-Dienst eingebunden werden, wird diese Datenschutzerklärung vor dessen Aktivierung angepasst. Erforderliche Einwilligungen werden eingeholt, bevor der betreffende Dienst aktiviert wird.

22. Empfänger und Drittlandübermittlungen

Empfänger personenbezogener Website-, Support- oder Kaufdaten können abhängig vom konkreten Vorgang sein:

  • STRATO als Hosting-Auftragsverarbeiter der öffentlichen Website,
  • die beteiligten E-Mail-Anbieter bei einer Kontaktaufnahme,
  • Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, im Zusammenhang mit Google Play, Installation, Updates, Zahlungsabwicklung, freiwilligen Bewertungen und den in Abschnitt 13 beschriebenen technischen ML-Kit-Diagnose- und Nutzungsdaten,
  • Google Commerce Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, als Anbieter und Vertragspartner für Inhalte bei Google Play; siehe die Google-Play-Nutzungsbedingungen für den EWR,
  • vom Nutzer über die Android-Dokumentauswahl bewusst gewählte Datei- oder Cloudanbieter für Exporte und Sicherungen,
  • nur nach ausdrücklicher Bestätigung eines Partnerlinks: beteiligte Redirect-Anbieter, CHECK24-Gesellschaften und der jeweilige Zielanbieter für den ausgewählten Vergleich,
  • technische Dienstleister, soweit sie für Betrieb, Wartung oder Sicherheit erforderlich und datenschutzrechtlich eingebunden sind,
  • Behörden, Gerichte oder andere Stellen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht,
  • berufliche Berater, soweit dies für Buchhaltung, Steuerberatung oder Rechtsverteidigung erforderlich ist.

Für Nutzer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum ist nach den veröffentlichten Google-Unterlagen grundsätzlich die Google Ireland Limited datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Google-Diensten. Dies betrifft hier insbesondere Google Play einschließlich Installation, Updates, Google Play Billing und In-App-Review sowie die von Google zu eigenen Diagnose-, Sicherheits-, Nutzungs- und Verbesserungszwecken verarbeiteten technischen ML-Kit-Metrikdaten. Bei den von Google Play verarbeiteten Daten handeln der FinanceCounter-Betreiber und Google im Rahmen ihrer jeweiligen Verarbeitung grundsätzlich als eigenständig Verantwortliche.

Persönliche Finanzbuchungen, Beleg- und Kontoauszugsinhalte werden nicht an Google Play, den Betreiber, einen FinanceCounter-Server oder einen Cloud-OCR-Dienst übermittelt. Beim lokalen Belegscan erhält ausschließlich die in die App eingebundene ML-Kit-Komponente das ausgewählte Bild zur Verarbeitung auf dem Endgerät. Nach den Angaben von Google werden das Bild, der darin enthaltene Text und das Erkennungsergebnis nicht an Google-Server übertragen. Davon zu unterscheiden sind die in Abschnitt 13 beschriebenen begrenzten technischen Geräte-, App-, Installations-, Leistungs-, Konfigurations-, Größen-, Ereignis- und Fehlerdaten der ML-Kit-Bibliothek.

Die Inhalte werden nicht verkauft und nicht für Werbung oder ein nutzerübergreifendes Profiling verwendet. Nur wenn der Nutzer selbst einen Export oder ein Backup in einen extern eingebundenen Datei- oder Cloudspeicher schreibt, können die ausgewählten Inhalte beziehungsweise bei verschlüsselten Backups die verschlüsselte Datei an diesen Zielanbieter gelangen. Ein späteres Versenden der Datei erfolgt außerhalb von FinanceCounter. Bei Partnerlinks werden keine FinanceCounter-Inhalte übertragen; nach der bestätigten Weiterleitung verarbeiten Redirect- und Zielanbieter die in Abschnitt 17 genannten Verbindungs- und Zuordnungsdaten nach eigener Verantwortlichkeit.

Das STRATO-Webhosting erfolgt nach Angaben von STRATO in Deutschland. Google betreibt Server weltweit. Daher können von Google eigenverantwortlich verarbeitete Daten auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden. Google gibt an, je nach Zielland Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission zu verwenden. Für Übermittlungen an zertifizierte Google-Unternehmen in den USA nennt Google insbesondere den Datenschutzrahmen EU–USA. Soweit eine Übermittlung nicht durch einen Angemessenheitsbeschluss abgedeckt ist, verwendet Google nach eigenen Angaben von der Europäischen Kommission genehmigte Standardvertragsklauseln. Einzelheiten zu den eingesetzten Grundlagen sowie Informationen zur Verfügbarkeit der Garantien enthält Googles Seite Rechtliche Rahmenbedingungen für Datenübermittlungen.

23. Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für den jeweiligen Zweck erforderlich sind oder gesetzliche Pflichten bestehen.

Es gelten insbesondere folgende Grundsätze:

  • IP-Adressen in STRATO-Server-Logfiles werden zur Angriffserkennung nach Angaben von STRATO maximal sieben Tage gespeichert.
  • Supportkommunikation wird gelöscht, sobald die Anfrage abschließend bearbeitet ist und keine gesetzlichen oder berechtigten Gründe für eine weitere Aufbewahrung bestehen.
  • Gesetzlich erforderliche Abrechnungs- und Nachweisdaten können für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert werden.
  • Lokale FinanceCounter-Daten bleiben auf dem Endgerät gespeichert, bis der Nutzer sie löscht oder die App deinstalliert.
  • Private Bild- und PDF-Anlagen bleiben bei einer zunächst reversibel gelöschten Buchung erhalten. Sie werden durch ausdrückliches Entfernen der Einzelanlage, die vollständige lokale Datenlöschung, das Löschen der App-Daten über Android oder die Deinstallation entfernt.
  • Privat gespeicherte Belegoriginale bleiben auch bei Archivierung oder gelöster Buchungszuordnung erhalten. Im aktuellen App-Stand gibt es keine Einzellöschung; entfernt werden sie durch die vollständige lokale Datenlöschung, das Löschen der App-Daten über Android oder die Deinstallation.
  • Temporäre Scan- und Importdateien werden nach Abschluss oder Abbruch des jeweiligen lokalen Vorgangs aus dem temporären App-Speicher zu löschen versucht, sofern der Nutzer eine Scanquelle nicht ausdrücklich als private Anlage behält. Zurückgebliebene eigene Importdateien werden beim nächsten Start erneut bereinigt; technische Fehler können die physische Löschung verzögern.
  • Lokale Zähler und Zeitpunkte für optionale Google-Play-Bewertungsanfragen sowie bestimmte Statuswerte der nativen Billing-Brücke und des Updateablaufs bleiben bis zum Löschen der App-Daten über Android oder zur Deinstallation gespeichert; ältere Zeitwerte werden durch spätere zulässige Ereignisse fortgeschrieben.
  • Der lokale Aktivierungsstatus und die Planungszeitpunkte der Sparpotenzial-Erinnerung bleiben bis zur Deaktivierung, zur vollständigen lokalen Datenlöschung oder zum Löschen der App-Daten gespeichert.
  • Für Daten, die Google im Zusammenhang mit Google Play, Google Payments, der In-App-Review-Funktion oder den technischen ML-Kit-Metriken eigenverantwortlich verarbeitet, gelten die von Google veröffentlichten Aufbewahrungs- und Löschkriterien. Nach den Angaben von Google können bestimmte kontobezogene Daten bis zur Entfernung durch den Nutzer oder bis zur Löschung des Google-Kontos gespeichert bleiben; andere Daten werden nach festgelegten Zeiträumen gelöscht oder anonymisiert. Zahlungs- und Transaktionsdaten können insbesondere wegen steuerrechtlicher, buchhalterischer, betrugspräventiver oder sonstiger gesetzlicher Anforderungen länger aufbewahrt werden. Eine bei Google Play abgegebene Bewertung kann der Nutzer über Google Play beziehungsweise sein Google-Konto bearbeiten oder löschen. Weitere Informationen enthält Googles Seite So speichert Google die erhobenen Daten.
  • Für Update-Metadaten nennt Google einen festen, aber nicht numerisch veröffentlichten Löschzeitraum. Für Daten, die nach bestätigtem Öffnen eines Partnerlinks bei Redirect- oder Zielanbietern anfallen, gelten deren jeweilige Aufbewahrungs- und Löschregeln.
  • Vom Nutzer selbst exportierte Dateien bleiben am gewählten Ziel gespeichert, bis der Nutzer sie dort löscht.
  • Automatische FinanceCounter-Backups bleiben entsprechend der vom Nutzer gewählten Aufbewahrungsanzahl am Zielort bestehen. Manuelle Backups bleiben dort bis zur Löschung durch den Nutzer gespeichert.

24. Rechtsgrundlagen und Bereitstellung von Daten

Je nach Verarbeitung stützen wir uns insbesondere auf:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Bearbeitung vertragsbezogener Anfragen und die Bereitstellung erworbener App-Funktionen,
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für gesetzliche Aufbewahrungs-, Auskunfts- oder Nachweispflichten,
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für Hosting, Sicherheit, Fehleranalyse, Support und Rechtsverteidigung,
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO kann für eine zurückhaltende Auslöseentscheidung der optionalen Google-Play-Bewertung einschlägig sein; davon getrennt ist eine Speicherung oder ein Zugriff auf dem Endgerät nach § 25 TDDDG zu beurteilen,
  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die auf ausdrückliche Nutzeraktion ausgeführte lokale Texterkennung sowie die in Abschnitt 13 getrennt erläuterte Prüfung technischer Metriken nach DSGVO und § 25 TDDDG,
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit für eine zukünftige optionale Verarbeitung ausdrücklich eine Einwilligung eingeholt wird,
  • § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG nur für solche Speicherungen oder Zugriffe auf Endeinrichtungen, die unbedingt erforderlich sind, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen; andernfalls ist grundsätzlich eine vorherige Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG erforderlich.

Freiwilligkeit und Folgen der Nichtbereitstellung

  • Technische Verbindungsdaten entstehen beim Abruf der Website. Ohne sie kann die angeforderte Seite nicht ausgeliefert werden.
  • Supportangaben sind freiwillig. Ohne eine erreichbare E-Mail-Adresse und eine ausreichende Problembeschreibung kann die Anfrage gegebenenfalls nicht beantwortet werden.
  • Finanz-, Beleg-, Kamera- und Dateidaten sind weder gesetzlich vorgeschrieben noch für die Basisfunktionen insgesamt erforderlich. Ohne die jeweilige Eingabe, Auswahl oder Berechtigung steht nur die konkret betroffene Funktion nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
  • Produkt- und Berechtigungsdaten sind nur für Kauf, Wiederherstellung und Nutzung einer Premiumfreischaltung erforderlich. Die davon unabhängigen Offline-Basisfunktionen bleiben grundsätzlich nutzbar.
  • Das Öffnen eines Partnerlinks ist freiwillig und für die Haushaltsbuchfunktionen nicht erforderlich.

25. Rechte betroffener Personen

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO,
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO,
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO,
  • Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO,
  • Recht auf Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO,
  • Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO.

Anfragen können an support@financecounter.de gerichtet werden. Zur Verhinderung unbefugter Auskünfte oder Löschungen kann eine angemessene Identitätsprüfung erforderlich sein.

Diese Rechte beziehen sich auf personenbezogene Daten, die dem Verantwortlichen tatsächlich vorliegen. Auf ausschließlich lokal gespeicherte FinanceCounter-Finanzdaten hat der Betreiber keinen Zugriff. Solche Daten können direkt innerhalb der App beziehungsweise durch Löschen der App-Daten verwaltet werden.

26. Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen

Soweit personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, besteht nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, Widerspruch einzulegen.

Ein Widerspruch kann an support@financecounter.de gerichtet werden.

27. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Betroffene Personen können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Für den Verantwortlichen ist insbesondere folgende Behörde zuständig:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Deutschland

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Telefon: +49 431 988-1200
Beschwerdeportal: Meldungen und Beschwerden beim ULD

Das Recht besteht auch bei jeder anderen nach Art. 77 DSGVO zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere am gewöhnlichen Aufenthaltsort, am Arbeitsplatz oder am Ort des mutmaßlichen Verstoßes.

28. Minderjährige

FinanceCounter richtet sich nicht gezielt an Kinder. Minderjährige sollen keine Finanzdaten anderer Personen, keine Bankunterlagen und keine vertraulichen Familiendaten ohne Zustimmung einer sorgeberechtigten Person erfassen.

Premium-Abonnements und Käufe dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Alters- und Einwilligungsvoraussetzungen sowie der Bedingungen des jeweiligen App-Stores abgeschlossen werden.

29. Keine automatisierten Entscheidungen mit erheblicher Wirkung

FinanceCounter kann Kategorien, Abgleiche, Prognosen oder Hinweise automatisiert vorschlagen. Diese Vorschläge dienen ausschließlich der Organisation persönlicher Finanzen und können vom Nutzer geprüft, geändert oder verworfen werden.

Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt.

30. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung wird angepasst, wenn sich Funktionen, Datenflüsse, technische Anbieter oder rechtliche Anforderungen ändern.

Insbesondere vor Einführung von Benutzerkonten, Cloud-Synchronisierung, gemeinsamen Online-Haushalten, einem App-Backend, Werbenetzwerken, personalisierter Werbung, App-Analytics, externem Crash-Reporting, Cloud-OCR, externer KI oder einer direkten Bankanbindung muss diese Datenschutzerklärung aktualisiert werden. Änderungen an den bereits beschriebenen, klar gekennzeichneten Partnerlinks werden ebenfalls vor ihrer Aktivierung geprüft.

Die jeweils aktuelle Fassung wird unter https://financecounter.de/datenschutz/ bereitgestellt und innerhalb der App verlinkt.

Stand: 4. September 2026

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